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Bildungsscheck NRW 

Hintergrund, Herkunft der Mittel und Ziele der Förderung 

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, einen Zuschuss von bis zu 500 €/Person, max. 50% der Weiterbildungskosten. Die NRW-Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst.

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise Sprachkurse.

Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie z.B. Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/bildungsscheck-nordrhein-westfalen

Sprachkompetenz hilft, Arbeitsplätze zu sichern!

Nutzen Sie die Vorteile der Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales der NRW-Landesregierung! 

Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen sowie Beschäftigten als Privatpersonen.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu 10 Bildungsschecks erhalten.

Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält 

Den Bildungsscheck können sowohl die Beschäftigten individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung beantragen und nutzen als auch die o.g. Betriebe für ihre Mitarbeiter/innen einsetzen, um für diese geeignete Qualifizierungen auf den Weg zu bringen.

Gern beraten wir Sie!
Beratungshotline: 02581 9577030

Informationen zum Bildungsscheck NRW

www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

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